Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue gesetzliche Vorgabe für Kassensysteme in Deutschland in Kraft. Saloninhaber, die elektronische POS-Systeme (Kassensysteme) verwenden, müssen ihre Kassen bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt registriert sein, um den Anforderungen des § 146a AO zu entsprechen. Eine Nichtbeachtung kann zu Strafen führen.
Warum diese Registrierung erforderlich ist
Die neue Regelung wurde eingeführt, um Transparenz zu gewährleisten und Betrug bei Barzahlungen zu verhindern. Sie verpflichtet Unternehmen, die elektronische POS-Systeme nutzen, diese bei den Finanzbehörden zu melden.
Weitere Details finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.
Wie Sie sich einfach registrieren können
Um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern, hat Salonkee ein Verfahren zur Registrierung direkt in Salonkee Pro integriert, sodass Salons diese Registrierung bequem durchführen können:
Melden Sie sich in Ihrem Salonkee Pro-Konto an.
💡 Wir empfehlen Ihnen, dieses Verfahren ausschließlich an einem Computer oder Laptop durchzuführen und dabei einen Internetbrowser zu verwenden, da dies die zuverlässigste und benutzerfreundlichste Methode ist.Sie werden vorübergehend ein Banner in Salonkee Pro sehen, das Sie zum erforderlichen Registrierungsformular führt.
Sie können entweder auf das gelbe Banner klicken (wie im Bild oben gezeigt) oder zu „Mein Salon“ navigieren, den Tab „Fiscalisation“ auf der linken Seite des Bildschirms auswählen (wie im Bild unten gezeigt) und auf „Mitteilungsprozess starten“ (Sektion Mitteilungspflicht nach § 146a AO) klicken.
3. Füllen Sie das Formular mit den erforderlichen Angaben aus.
4. In Schritt 3 wird ein Dokument erstellt, das Sie herunterladen können. Klicken Sie auf „Übermitteln“, um den Prozess abzuschließen.
5. Salonkee wird die Registrierung automatisch in Ihrem Auftrag bearbeiten.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an unser Kundensupport-Team über die Chat-Funktion in Ihrem Salonkee Pro-Konto wenden.
Ihr Salonkee-Team